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22.04.2016:VergleichGKV.de: Hilfe, es ist wieder Heuschnupfenzeit! Was Sie tun können und welche Therapien die gesetzlichen Krankenkassen zahlen.
Rund 20 bis 25 Millionen Deutsche leiden unter einer Allergie – Tendenz steigend. Häufigste
Allergie ist die pollenbedingte allergische Rhinitis, besser bekannt als Heuschnupfen.
Bei einer Allergie reagiert das Immunsystem auf eigentlich harmlose Stoffe mit unangenehmen
bis krankmachenden Abwehrmaßnahmen. Dabei können Rötungen bis hin zu Hautausschlägen, Jucken,
Niesen, laufende Nase, brennende Augen, Husten und Atemnot auftreten. Im schlimmsten Fall kann
es zu einem anaphylaktischen Schock, einem akuten Kreislaufversagen kommen, der tödlich enden kann.
Vor Beginn einer Behandlung der Allergie sollte immer ein Allergietest stehen, um die Stärke der
Reaktion einzugrenzen und die genauen Auslöser zu bestimmen.
Das gängigste Allergie-Testverfahren ist der Pricktest. Bei ihm werden
unterschiedliche in Frage kommende Allergenlösungen auf den Unterarm getreufelt und die Haut
leicht angeritzt. Liegt eine Überempfindlichkeit vor, reagiert die Haut in den nächsten 20 Minuten
mit einer Rötung oder Quaddelbildung. Die Kosten für der Pricktest und alle anderen gängigen
Testverfahren werden von den Krankenkassen übernommen.
Die frei verkäuflichen Medikamente zur Linderung der Symptome werden von der Krankenversicherung
für Erwachsene nicht bezahlt. Darunter fallen alle bekannten Wirkstoffe, wie Cetirizin, Clemastin,
Loratadin, Cetirizindihydrochlorid und Pseudoephedrin. Diese Antihistaminika wirken nach einer
oralen Einnahme im gesamten Körper, können also sämtliche Reaktionen unterdrücken. Zu Beginn einer
Allergie oder später als Unterstützung der Antihistaminika können lokal wirkende Substanz
verabreicht werden. Zum Beispiel antiallergische Nasensprays oder Augentropfen.
Verschreibungspflichtige Medikamente wie Cortisonsprays oder Asthmamedikamente werden mit einer
ärztlichen Verordnung erstattet.
Die Spielräume bei der Kostenübernahme für zusätzliche Therapien (Homöopathie, Entspannungs-,
Eigenbluttherapie usw.) oder Hilfsmittel (Pollenschutzgitter, Allergiker-Bettwäsche, Nasenduschen
usw.) sind recht groß und werden von den gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich gefüllt.
Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, aber legen Sie eine ärztliche Verordnung vor.
Bei einem schlimmen Verlauf und einem hohen Leidensdruck sollte jeder Heuschnupfenpatient über
eine Hyposensibilisierung nachdenken. Denn diese Therapie ist die einzige Möglichkeit die Allergie
selbst, also die Überreaktion des Immunsystems zu behandeln. Alle andern, medikamentösen Therapien
unterdrücken oder verbessern lediglich die Symptome, beseitigen also nicht die Ursache.
Bei der Hyposensibilisierung wird der Patient über einen langen Zeitraum an die allergieauslösenden
Stoffe gewöhnt. Die Therapie ist in zwei Abschnitte unterteilt. Während der Anfangsbehandlung, auch
Steigerungsphase genannt, spritzt der Arzt wöchentlich den Allergenextrakt unter die Haut des
Oberarms. Dabei steigert er von Woche zu Woche die Allergendosis bis zu einer Maximalmenge.
Verträgt der Patient die Therapie ohne Nebenwirkungen, beginnt die zweite Phase der
Hyposensibilisierung – die Erhaltungstherapie. Ab jetzt spritzt der Arzt die Maximaldosis
der Lösung einmal alle vier bis sechs Wochen, um die Gewöhnung des Immunsystems an das Allergen
zu stabilisieren.
In der Regel dauert eine komplette Hyposensibilisierung drei Jahre und erfordert ein hohes Maß
an Disziplin der Patienten was die Termineinhaltung auch bei Verbesserung oder Ausbleiben der
Symptome angeht. In der Regel werden die Patienten aber mit einem deutlichen Erfolg recht bald
nach Beginn der Therapie belohnt. Eine dauerhafte Beschwerdefreiheit oder eine deutliche
Besserung geben 80-90% der Patienten an.
Die Kosten für die Hyposensibilisierung trägt die Krankenkasse.
Über private Zusatzversicherungen können auch Leistungen zur Allergiebehandlung versichert werden, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt.
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